Erneut einschneidende Veränderungen in der T-Systems

30.10.2019

ver.di setzt frühzeitig Schutzregelungen und eine grundlegende Absicherung der Arbeitsbedingungen durch!

Vor etwa einem Jahr wurde der Interessenausgleich und Sozialplan „Transformation“ zur Begleitung der umfangreichen Neustrukturierung der T-Systems verhandelt. Die Organisationsänderungen wurden zum 1. Januar 2019 gestartet. Im Juli 2019 wurden die Beschäftigten nach nur einem halben Jahr erneut mit einschneidenden Veränderungsplänen konfrontiert.

Im Vorfeld der Septembersitzung des Aufsichtsrates der Deutschen Telekom AG hat die Arbeitgeberseite bekannt gegeben, die Integration des Telekommunikationsgeschäfts der T-Systems (Portfolio Einheiten „TC Services“ und „Classified ICT“) in das Segment der Telekom Deutschland sowie die Ausgründungen der Portfolio Einheiten „IoT“ und „Security“ aus der T-Systems GmbH in zwei selbstständige GmbH‘s vornehmen zu wollen. Rund 3.000 Kolleginnen und Kollegen sollen dabei in das Segment der Telekom Deutschland verlagert werden. Fast 2.000 weitere Beschäftigte sind in Summe von den anderen in diesem Zusammenhang geplanten Maßnahmen betroffen.

ver.di hat unmittelbar nach dem bekannt werden der Pläne darauf gedrungen, dass derartige Veränderungen nicht zum Verlust von gesicherten Arbeits- und Entgeltbedingungen führen dürfen und umfassende Schutzregelungen beim Vorstand der DTAG eingefordert. In intensiven Gesprächen konnte ver.di durchsetzen, dass ein Letter of Intent (LOI) für die geplanten Veränderungen vereinbart wird. In dieser Vereinbarung werden die Grundsätze zur Begleitung und Durchführung der Maßnahmen, die maßgebenden Rahmenbedingungen für die Beschäftigten sowie die Einbeziehung und Beteiligung der Gewerkschaft ver.di, der Betriebsräte und der Vertretung der Leitenden Angestellten beschrieben.

Nur durch die frühzeitige Einflussnahme der ver.di Kolleginnen und Kollegen in den Aufsichtsräten und der klaren Positionierung von ver.di war es möglich, diesen umfangreichen Schutz und die umfassende Sicherung der Arbeitsbedingungen in dieser Breite zu vereinbaren.

 

Zukunft T-Systems


Die ver.di Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat der T-Systems haben die Geschäftsführung der T-Systems parallel aufgefordert, die zukünftige Strategie und Ausrichtung der gesamten T-Systems klar und glaubwürdig aufzuzeigen.

Durch die erneuten Veränderungen bedarf es hier verbindliche Zusagen seitens des Managements.


 
Verabredungen zu einem LOI im Zusammenhang mit der Integration des Telekommunikationsgeschäfts in das Segment der Telekom Deutschland

Im Segment Telekom Deutschland wird eine eigenständige GmbH mit dem Arbeitstitel „Geschäftskunden-Vertrieb 2“ (GKV 2) gegründet, in die alle Beschäftigte aus den T-Systems Portfolio Einheiten „TC Services“ und „Classified ICT“ überführt werden.



Tarifvertragliche Regelungen

  • Alle Tarifverträge der T-Systems International GmbH werden inklusive vorhandener tariflicher Besitzstände und Expektanzen für die GKV 2 inhaltsgleich abgeschlossen. Damit ist der Erhalt aller Arbeits- und Einkommensbedingungen gesichert.
     
  • Die GKV 2 wird nicht dazu genutzt, die Konditionen von Beschäftigten aus anderen vorhandenen Bereichen im Deutschlandsegment zu verschlechtern.

 


Einheitliche Tarifierung GKV


  • Für die nach der Überführung parallel existenten GKV Gesellschaften im Deutschlandsegment, soll perspektivisch eine einheitliche Tarifierung geschaffen werden.
     
  • Grundlage für diese Verhandlungen sind die bereits im Deutschlandsegment bestehenden Tarifverträge der GKV.
     
  • Das vorhandene Tarifniveau darf in Summe nicht unterschritten werden.
     
  • Bei Übergängen auf neue Tarifverträge werden tarifvertragliche Besitzstandsregelungen vereinbart.
     
  • Ggf. im Zielbild stattfindende weitere Überführungen in andere Unternehmen und in andere Tarifwerke werden mit TV-Sonderregelungen (TV SR) begleitet. Dabei werden vorhandene Ansprüche und Expektanzen gesichert.
     
  • Allgemeinen Entgelttarifrunden werden für die GKV und GKV 2 zukünftig gemeinsam verhandelt. Eine Synchronität soll spätestens nach der nächsten Tarifrunde erreicht sein.


Transformation und soziale Sicherheit


  • Der Interessenausgleich / Sozialplan zur Transformation T-Systems wird fortgeführt.
     
  • Für die Zeit nach dem Übergang in die GKV 2 (voraussichtlich 1.7.2020) wird ein tariflicher Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen bis 31.12.2021 für die DT GKV und GKV 2 verabredet.
     
  • Ab 01.07.2021 wird der TV Ratio DT GKV GmbH auch in der GKV 2 als eigenständiger Tarifvertrag inhaltsgleich abgeschlossen.



Mitbestimmung


  • Für die neue Legaleinheit wird schnellstmöglich die Bildung eines Aufsichtsrates im Wege der gerichtlichen Bestellung eingeleitet.
     
  • Die betriebsrätliche Vertretung der übergehenden Beschäftigten wird im ersten Schritt im Rahmen von Übergangsmandaten gemäß § 21 a BetrVG sichergestellt. Diese werden bei Bedarf um weitere 6 Monate verlängert.
     
  • Im Rahmen der Konkretisierung der Zielstruktur erörtern die Parteien die daraus resultierenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsoptionen.
     
  • Die notwendigen Zuordnungs- und Mitbestimmungstarifverträge werden mit ver.di vereinbart.
     
  • Für die übergehenden Betriebsräte, Auskunftspersonen und Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen werden Sicherungsmechanismen vereinbart.




Betriebsvereinbarungen


  • Die in den übergehenden Organisationseinheiten bestehenden Gesamt- / Betriebsvereinbarungen gehen zunächst normativ wirkend auf die Zielorganisationsbereiche über. Vor dem Betriebsübergang bestehende bzw. abgeschlossene Interessenausgleiche / Sozialpläne bleiben unberührt und werden durchgeführt. 

 

Verabredung im Zusammenhang der Ausgründung der Portfolio Einheiten Security und IoT in eigenständige GmbHs innerhalb T-Systems
Tarifvertragliche Regelungen


  • Alle Tarifverträge der T-Systems International GmbH werden für die neuen Legaleinheiten (GmbHs) jeweils inhaltsgleich abgeschlossen.
     
  • Alle vorhandenen, tariflichen Besitzstände und Expektanzen werden gesichert.
     
  • Allgemeinen Entgelttarifrunden werden für die neuen Legaleinheiten zukünftig gemeinsam mit der TSI GmbH verhandelt.

 

Mitbestimmung

 

  • Für die neue T-Sec wird schnellstmöglich die Bildung eines Aufsichtsrates entsprechend Drittelbeteiligungsgesetz im Wege der gerichtlichen Bestellung eingeleitet.
     
  • Die betriebsrätliche Vertretung der übergehenden Beschäftigten wird im ersten Schritt im Rahmen von Übergangsmandaten gemäß § 21 a BetrVG sichergestellt.
     
  • T-Sec => es wird die Wahrung der Betriebsidentität des Betriebs „Security“ gemäß des Zuordnungstarifvertrages T-Systems nach Überführung in eine eigene Legaleinheit angestrebt. Die Tarifvertragsparteien nehmen hierzu Verhandlungen zum Abschluss eines Zuordnungs- und Freistellungstarifvertrages auf.
     
  • IOT => die Tarifvertragsparteien nehmen Verhandlungen zum Abschluss eines Zuordnungs- und Freistellungstarifvertrages auf. Das Ziel ist es, einen unternehmenseinheitlichen Betrieb für die neue Legaleinheit „IOT GmbH“ zum Zeitpunkt der Überführung zu vereinbaren.
     
  • Für die übergehenden Betriebsräte, Auskunftspersonen und Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen werden Sicherungsmechanismen vereinbart.

 


Betriebsvereinbarungen


  • Die in den übergehenden Organisationseinheiten bestehenden Gesamt- / Betriebsvereinbarungen gehen zunächst normativ wirkend auf die Zielorganisationsbereiche über. Vor dem Betriebsübergang bestehende bzw. abgeschlossene Interessenausgleiche / Sozialpläne bleiben unberührt und werden durchgeführt.

 

Weitere Vereinbarungen


  • Mit den Überführungen der Portfolio Einheiten in neue Legaleinheiten ist für diese keine Veränderung der Personalplanung insbesondere keine zusätzlichen Rationalisierungen verbunden.
     
  • Mit der Überleitung von Beschäftigten aus der T-Systems International GmbH in die neuen Legaleinheiten werden die für die T Systems International GmbH ursprünglich geplanten Personalbestandsminderungen entsprechend reduziert.
     
  • Für die zu überführenden Portfolio Einheiten finden in den neuen Legaleinheiten die Regelungen des Standortevertrages Anwendung. 
     
  • Für Beamte, die im Zeitpunkt des Aufgabenübergangs auf ein anderes Unternehmen im Rahmen einer noch laufenden Beurlaubung tätig sind, wird die Beurlaubung zum bisherigen Einsatzunternehmen widerrufen. Im neuen Unternehmen erfolgt ein neues Beurlaubungsangebot, unabhängig von der Amtsangemessenheit der Tätigkeit.

Erstmals ist es gelungen, auch Festlegungen für im Ausland beschäftigte Mitarbeiter*innen zu treffen. So wurde zugesagt, dass dort vorhandene Beteiligungsrechte von Interessenvertretungen gewahrt werden, die Maßnahmen nicht darauf abzielen die Konditionen der Beschäftigten zu verschlechtern und nicht darauf ausgerichtet werden, einen zusätzlichen Personalabbau zu betreiben.
 

Weitere Vorgehensweise


  • Des Weiteren wurden festgelegt, dass die Aufnahme von Verhandlungen zu einer Konzernbetriebsvereinbarung Interessenausgleich / Sozialplan zur Abspaltung und Migration der Portfolio Einheiten TC Services und Classified ICT erfolgt.
     
  • Die Aufnahme der Verhandlungen zur Abspaltung der Portfolio Einheiten IoT und Security erfolgt mit den zuständigen Betriebsratsgremien der T-Systems International GmbH. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird als Teilinteressenausgleich der Konzernbetriebsvereinbarung Interessenausgleich / Sozialplan vereinbart.
     
  • Alle Verhandlungen sollen bis spätestens 31. Dezember 2019 abgeschlossen werden.
     



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