Telekom Konzern: Beamtinnen- / Beamteninfo
Bund ist in der Pflicht, eine Inflationsausgleichsprämie (sog. Energiegeld) auch für die aktiven Beamtinnen & Beamten der Telekom möglich zu machen!
Unserer ver.di Forderung allen Beschäftigten im Telekom Konzern eine Inflationsausgleichsprämie (Energiegeld) zu zahlen, ist die Telekom leider nicht nachgekommen. Mit Verweis auf die vorhandene Rechtslage für Bundesbeamte, dass hier der Gesetzgeber über die Besoldungsfragen entscheidet, lehnte die Telekom eine Zahlung des sogenannten Energiegeldes für die ca. 11.000 aktiven Telekom Beamtinnen und Beamten ab. Auch verwiesen sie auf die laufende Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen, in der im Nachgang in der Regel auch über eine Übertragung auf Beamtinnen und Beamte entschieden wird. Dies soll abgewartet werden.
Die erste Verhandlungsrunde im öD für Bund und Kommunen ist leider ohne ein Ergebnis beendet worden. ver.di fordert 10,5 Prozent mehr Gehalt. Die Arbeitgeber lehnen die Forderung als zu hoch ab. Wie das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst sein wird und ob das Thema Energiegeld bzw. Inflationsausgleichsprämie in diese Verhandlungen einfließt, ist derzeit noch offen. Offen ist auch, ob wir wieder eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten durch den Gesetzgeber erzielen werden.
Umso wichtiger ist es, dass sich die Beamtinnen und Beamten der Telekom sichtbar und solidarisch an der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen beteiligen. Sei auch du dabei. Wie ihr euch beteiligen könnt, erfahrt ihr persönlich in eurem ver.di Bezirk oder unter: #zusammen-geht-mehr
In einer Phase besonders hoher Inflation hat die Bundesregierung die Möglichkeit, einer steuer- und sozialabgabenbefreiten Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie durch Unternehmen, geschaffen, um Beschäftigte vor den zusätzlichen Belastungen zu schützen.
Zwar handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung durch den Arbeitgeber, doch die Deutsche Telekom AG hat auch als Dienstherr eine Verantwortung für die Beamtinnen und Beamten. Der Telekom-Vorstand sollte sich deshalb als Dienstherr dafür stark machen, dass der Bund den aktiven (zugewiesenen) Beamtinnen und Beamten der Telekom ebenfalls eine entsprechende Zahlung leistet!
Gerade die aktiven Beamtinnen und Beamten haben seit Umwandlung dieses ehemalige Staatsunternehmen in eine Aktiengesellschaft viele Veränderungen mitgetragen und sich als flexibel, engagiert und immer loyal erwiesen und damit wesentlich zum Unternehmenserfolg beigetragen.
ver.di wird die Kampagne zum Energiegeld für alle Beschäftigten und zugewiesenen Beamtinnen und Beamten der IKT-Branche fortführen!
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Gut zu wissen:
Arbeitnehmer*innen erhalten im März ein Energiegeld, wenn ihr Jahresziel- bzw. Festgehalt am 31.12.22 den Betrag von 75.000 € (brutto) nicht übersteigt. Für die beurlaubten Beamtinnen und Beamten die als Arbeitnehmer*innen in den verschiedenen Konzerneinheiten aktiv beschäftigt sind, gilt ein um die Sozialversicherungsbeiträge (die diese ja nicht zahlen) abgesenkter Grenzwert in Höhe von 63.750 €.
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