NT24/19: Traifvertrag zur Digitalisierung

20.12.2019

Werneke und Seehofer bekräftigten, dass es der gemeinsame Wille sei, die Digitalisierung gemeinsam zu gestalten und die digitale Verwaltung zu einem Erfolg zu führen. Es bestand Einigkeit, dass hiervon Bürgerinnen und Bürger und die Beschäftigten gleichermaßen profitieren.

Frank Werneke sagte: „Das ist ein gutes Signal. Ein Tarifvertrag zur Digitalisierung sichert die Beschäftigten in den Veränderungsprozessen gegenüber Jobverlusten und verschafft Perspektiven für ihre berufliche Zukunft. Qualifizierung, Teilhabe an neuen Arbeitsformen und Leitplanken für Gesundheits- und Datenschutz geben Sicherheit und schaffen Vertrauen im Wandel.“

ver.di hatte den Bund zuvor im September aufgefordert, die Interessen der Beschäftigten bei seinem Digitalisierungsvorhaben durch einen Tarifvertrag abzusichern. Für die Beamtinnen und Beamten wird eine Übertragung der Schutzstandards angestrebt.

ver.di wird sich in den Gesprächen dafür einsetzen, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst an den Veränderungsprozessen beteiligt werden und von den Möglichkeiten und Vorteilen der Digitalisierung profitieren.

Erklärtes Ziel ist es, einen Tarifvertrag zu vereinbaren, der insbesondere

  • durch einen Anspruch auf Qualifizierung die berufliche Zukunft und die Beschäftigung dauerhaft sichert
  • den Schutz der Gesundheit nachhaltig regelt
  • den Datenschutz und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte absichert und
  • die Nutzung neuer Arbeitsformen ermöglicht und gestaltet.

 

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